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Rechtliches

Rechtsinformationen

Informationen zu Bilanzbuchhaltern und FinanzOnline.

1. Rechtliche Grundlagen
Der Umfang der Berechtigung in FinanzOnline ergibt sich aus dem Bilanzbuchhaltungsgesetz. Zusätzlich wird auf die FinanzOnline-Verordnung 2006 verwiesen.
2. Elektronische Übermittlung
Bilanzbuchhalter können im Rahmen ihrer Befugnisse Umsatzsteuervoranmeldungen und Zusammenfassende Meldungen für Klienten elektronisch übermitteln, sofern die entsprechenden Vollmachten in FinanzOnline hinterlegt sind.
3. Akteneinsicht
Über FinanzOnline ist auch elektronische Akteneinsicht in Klientendaten möglich. Dabei wird ausdrücklich auf eine sorgfältige und auf die Befugnisse beschränkte Berufsausübung hingewiesen.
4. Berufung auf Vollmacht
Die Berufung auf eine erteilte Vollmacht ersetzt im beruflichen Verkehr grundsätzlich den urkundlichen Nachweis gegenüber der Behörde.

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