Berechtigungsumfang
 

     
 

1. Berechtigungen als Bilanzbuchhalter

Mit Inkrafttreten des Bilanzbuchhaltergesetzes (BibuG) am 1. 1. 2007 gibt es eine neue, selbständige Berufsgruppe, die vor allem im Rechnungswesen ein idealer Partner für kleinere und mittelständische Unternehmen ist.

„Bilanzbuchhalter“ helfen kleinen oder mittelständischen Unternehmen Ordnung in der Buchführung zu schaffen, die Betriebe durch Auslagerung der Buchhaltungs-Aufgaben schlank zu gestalten und durch kontinuierliche, exakte Prüfung des Belegwesens Fortbestand und Erfolg des Unternehmens zu sichern. 

In der untenstehenden Liste finden Sie alle Tätigkeiten und Leistungen, die selbst. Bilanz-buchhalter für Sie übernehmen können:

  1. Finanzbuchhaltung (Geschäftsbuchhaltung) und der Erstellung der Saldenlisten

  2. Abschluss von Büchern (Erstellung von Bilanzen) nach Unternehmensrecht oder anderen gesetzlichen Vorschriften im Rahmen der durch § 125 Bundesabgabenordnung festgesetzten Wertgrenzen

  3. Einnahmen- und Ausgabenrechnung und Jahresabschluss

  4. Überwachung der Forderungsaußenstände und Führung des Mahnwesens

  5. Personalverrechnung (Arbeiter, Angestellte, Lehrlinge, BUAK,…)

  6. Reisekostenabrechnungen aller Art

  7. Anlegen und Führen von Akten, Statistiken, Karteien und Dateien (z.B. Personal-Krankenstands-, Urlaubsdatei)

  8. die Akteneinsicht auf elektronischem Wege gegenüber den Abgabenbehörden des Bundes, sowie das Stellen von Rückzahlungsanträgen

  9. die Vertretung einschließlich der Abgabe von Erklärungen in Angelegenheiten der Umsatzsteuervoranmeldungen und der Zusammenfassenden Meldungen, sowie die Erklärung zur Verwendung von Gutschriften (§ 214 der Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961)

  10. die Vertretung einschließlich der Abgabe von Erklärungen in Angelegenheiten der Lohnverrechnung und der lohnabhängigen Abgaben, sowie die Vertretung im Rahmen der gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben, jedoch nicht die Vertretung im Rechtsmittelverfahren

  11. die Vertretung in Abgaben- und Abgabenstrafverfahren für Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben, ausgenommen die Vertretung vor den Abgabenbehörden des Bundes, den Unabhängigen Verwaltungssenaten, dem Unabhängigen Finanzsenat und dem Verwaltungsgerichtshof

  12. Kostenrechnung / kalkulatorische Buchhaltung

  13. Controlling und Budgetierung

  14. Bilanzanalyse und Überprüfen und Errechnen von Kennzahlen

 Die selbstständigen Bilanzbuchhalter sind weiters berechtigt, folgende Tätigkeiten auszuüben:

  1. sämtliche Beratungsleistungen im Zusammenhang ihres Berechtigungsumfanges

  2. die Beratung in Beitrags-, Versicherungs- und Leistungsangelegenheiten der Sozialversicherungen,

  3. die Beratung und Vertretung vor gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften in Beitragsangelegenheiten,

  4. die Vertretung bei den Einrichtungen des Arbeitsmarktservice, der Berufsorganisationen, der Landesfremdenverkehrsverbände und bei anderen in Wirtschaftsangelegenheiten zuständigen Behörden und Ämtern, soweit diese mit den für den gleichen Auftraggeber durchzuführenden Tätigkeiten gemäß Abs. 1 unmittelbar zusammenhängen

  5. die Vertretung in Angelegenheiten der Kammerumlagen gegenüber den gesetzlichen Interessenvertretungen und

  6. Verkauf von Waren, die Bilanzbuchhalter selbst verwenden (z. B. Rechnungswesen-Software) sowie weitere Tätigkeiten gemäß § 32 der Gewerbeordnung 1994

 

2. Berechtigungen als Unternehmensberater

Leistungsumfang als Unternehmensberater für das Rechnungswesen und Finanzen:

  1. Produktivitäts-, Wirtschaftlichkeits-, Rentabilitäts- und Bilanzanalysen

  2.  Erstellen von Erfolgs- und Betriebsergebnisrechnungen

  3. Beratung auf den Gebieten Finanz- und Investitionsrechnung, -planung sowie Kostenrechnung und Kalkulation

  4. Planungsrechnung und Budgetierung

  5.  Betriebswirtschaftliche Statistik

  6. Liquiditäts- und Förderungsmanagement; Beratung bei der Kapitalbeschaffung

  7. Betriebswirtschaftliche Sonderprobleme im Rahmen des Operation Research und der mathematischen Planungsrechnung

  8. Aufbau und Organisation des betrieblichen Rechnungswesens

  • Einrichten der Buchführungsorganisation

  • Einrichten der Lohn- und Gehaltsverrechnung, Abrechnung Lohnarten

  • bestimmter (d.h. abgabenrechtlich klassifizierter) Belege 1)

  • Beratung auf dem Gebiet der Organisation und Führung des betrieblichen

  • Rechnungswesens2)

  • Selbständige Führung von Büchern und Aufzeichnungen sowie Statistiken und

  • Rechenwerken jeder Art für betriebswirtschaftliche Zwecke (Planungs- und

  • Kostenrechnungen etc.)

  • Berücksichtigung steuer- und abgabenrechtlicher Fragen 2)

Neben diesen Leistungen kann eine Vielzahl anderer Beratungsleistungen für Ihr Unternehmen (z.B. steueroptimierte Vertragsgestaltung, Umgründungen, Betriebsnachfolgeregelungen u.a.) durch unsere spezialisierte Partner erbracht werden . Zur ganzheitlichen Beratung stehen wir deshalb in engem Kontakt nicht nur mit unseren Partner-Steuerberatungskanzleien sondern auch mit Vertretern anderer Berufsgruppen wie Rechtsanwälten, Notaren und Unternehmensberatern. 

 1) Die hier angeführten Tätigkeiten sind ausschließlich in unmittelbarem Zusammenhang mit einer im Einzelfall erbrachten gewerblichen Beratungsleistung zu sehen. Die damit verbundene Rechts- und Steuerberatung darf niemals selbständig neben die anderweitigen Berufsausgaben treten oder gar im Vordergrund stehen bzw. angeboten werden.

 2) Soweit diese keine steuerlichen Fragen i.e.S. zum Gegenstand haben.