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1. Berechtigungen als Bilanzbuchhalter
Mit Inkrafttreten des
Bilanzbuchhaltergesetzes (BibuG) am 1. 1. 2007 gibt es eine neue,
selbständige Berufsgruppe, die vor allem im Rechnungswesen ein idealer
Partner für kleinere und mittelständische Unternehmen ist.
„Bilanzbuchhalter“ helfen kleinen oder
mittelständischen Unternehmen Ordnung in der Buchführung zu schaffen, die
Betriebe durch Auslagerung der Buchhaltungs-Aufgaben schlank zu gestalten
und durch kontinuierliche, exakte Prüfung des Belegwesens Fortbestand und
Erfolg des Unternehmens zu sichern.
In der untenstehenden Liste finden Sie
alle Tätigkeiten und Leistungen, die selbst. Bilanz-buchhalter für Sie
übernehmen können:
-
Finanzbuchhaltung
(Geschäftsbuchhaltung) und der Erstellung der Saldenlisten
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Abschluss von Büchern (Erstellung von
Bilanzen) nach Unternehmensrecht oder anderen gesetzlichen Vorschriften im
Rahmen der durch § 125 Bundesabgabenordnung festgesetzten Wertgrenzen
-
Einnahmen- und Ausgabenrechnung und
Jahresabschluss
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Überwachung der Forderungsaußenstände
und Führung des Mahnwesens
-
Personalverrechnung (Arbeiter,
Angestellte, Lehrlinge, BUAK,…)
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Reisekostenabrechnungen aller Art
-
Anlegen und Führen von Akten,
Statistiken, Karteien und Dateien (z.B. Personal-Krankenstands-,
Urlaubsdatei)
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die Akteneinsicht auf elektronischem
Wege gegenüber den Abgabenbehörden des Bundes, sowie das Stellen von
Rückzahlungsanträgen
-
die Vertretung einschließlich der
Abgabe von Erklärungen in Angelegenheiten der Umsatzsteuervoranmeldungen
und der Zusammenfassenden Meldungen, sowie die Erklärung zur Verwendung
von Gutschriften (§ 214 der Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961)
-
die Vertretung einschließlich der
Abgabe von Erklärungen in Angelegenheiten der Lohnverrechnung und der
lohnabhängigen Abgaben, sowie die Vertretung im Rahmen der gemeinsamen
Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben, jedoch nicht die Vertretung im
Rechtsmittelverfahren
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die Vertretung in Abgaben- und
Abgabenstrafverfahren für Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben,
ausgenommen die Vertretung vor den Abgabenbehörden des Bundes, den
Unabhängigen Verwaltungssenaten, dem Unabhängigen Finanzsenat und dem
Verwaltungsgerichtshof
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Kostenrechnung /
kalkulatorische Buchhaltung
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Controlling und Budgetierung
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Bilanzanalyse und Überprüfen und Errechnen von Kennzahlen
Die selbstständigen Bilanzbuchhalter
sind weiters berechtigt, folgende Tätigkeiten auszuüben:
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sämtliche Beratungsleistungen im
Zusammenhang ihres Berechtigungsumfanges
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die Beratung in Beitrags-,
Versicherungs- und Leistungsangelegenheiten der Sozialversicherungen,
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die Beratung und Vertretung vor
gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften in
Beitragsangelegenheiten,
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die Vertretung bei den Einrichtungen
des Arbeitsmarktservice, der Berufsorganisationen, der
Landesfremdenverkehrsverbände und bei anderen in
Wirtschaftsangelegenheiten zuständigen Behörden und Ämtern, soweit diese
mit den für den gleichen Auftraggeber durchzuführenden Tätigkeiten gemäß
Abs. 1 unmittelbar zusammenhängen
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die Vertretung in Angelegenheiten der
Kammerumlagen gegenüber den gesetzlichen Interessenvertretungen und
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Verkauf von Waren, die
Bilanzbuchhalter selbst verwenden (z. B. Rechnungswesen-Software) sowie
weitere Tätigkeiten gemäß § 32 der Gewerbeordnung 1994
2. Berechtigungen
als Unternehmensberater
Leistungsumfang als Unternehmensberater für das Rechnungswesen und Finanzen:
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Produktivitäts-, Wirtschaftlichkeits-, Rentabilitäts- und
Bilanzanalysen
-
Erstellen
von Erfolgs- und Betriebsergebnisrechnungen
-
Beratung auf den Gebieten Finanz- und Investitionsrechnung,
-planung sowie Kostenrechnung und Kalkulation
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Planungsrechnung und Budgetierung
-
Betriebswirtschaftliche
Statistik
-
Liquiditäts- und Förderungsmanagement; Beratung bei der
Kapitalbeschaffung
-
Betriebswirtschaftliche Sonderprobleme im Rahmen des
Operation Research und der mathematischen Planungsrechnung
-
Aufbau und Organisation des betrieblichen Rechnungswesens
-
Einrichten der Buchführungsorganisation
-
Einrichten der Lohn- und Gehaltsverrechnung, Abrechnung
Lohnarten
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bestimmter (d.h. abgabenrechtlich klassifizierter) Belege
1)
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Beratung auf dem Gebiet der Organisation und Führung des
betrieblichen
-
Rechnungswesens2)
-
Selbständige Führung von Büchern und Aufzeichnungen sowie
Statistiken und
-
Rechenwerken jeder Art für betriebswirtschaftliche Zwecke
(Planungs- und
-
Kostenrechnungen etc.)
-
Berücksichtigung steuer- und abgabenrechtlicher Fragen
2)
Neben diesen Leistungen kann eine
Vielzahl anderer Beratungsleistungen für Ihr Unternehmen (z.B.
steueroptimierte Vertragsgestaltung, Umgründungen,
Betriebsnachfolgeregelungen u.a.) durch unsere spezialisierte Partner
erbracht werden . Zur ganzheitlichen Beratung stehen wir deshalb in engem
Kontakt nicht nur mit unseren Partner-Steuerberatungskanzleien sondern auch
mit Vertretern anderer Berufsgruppen wie Rechtsanwälten, Notaren und
Unternehmensberatern.
1)
Die hier angeführten Tätigkeiten sind
ausschließlich in unmittelbarem Zusammenhang mit einer im Einzelfall
erbrachten gewerblichen Beratungsleistung zu sehen. Die damit verbundene
Rechts- und Steuerberatung darf niemals selbständig neben die anderweitigen
Berufsausgaben treten oder gar im Vordergrund stehen bzw. angeboten werden.
2)
Soweit diese keine steuerlichen
Fragen i.e.S. zum Gegenstand haben.
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