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Begriffsdefinition der kalkulatorischen BuchhaltungUnter dem Begriff „kalkulatorische Buchhaltung“ ist jenes Informationsinstrument zu verstehen, das auf die rechnerische Erfassung, Darstellung und Auswertung von Informationen über die für die jeweilige Betriebswirtschaft wirtschaftlich relevanten Tatbestände und Vorgänge gerichtet ist. Im engeren Sinn ist die kalkulatorische Buchhaltung jenes System, welches die einzelnen Vorgänge und Tatbestände in der Betriebswirtschaft für bestimmte Zeitabschnitte und für bestimmte Zeitpunkte im Detail und/oder im Ganzen vergangenheits- und/oder gegenwarts- und/oder zukunftsbezogen (wertmäßig oder mengenmäßig) in Zahlen abbildet und dokumentierend, planend und/oder kontrollierend festhält. Im weitesten Sinn wird unter der kalkulatorische Buchhaltung die Gesamtheit aller wirtschaftlich auswertbaren, rechenhaften Informationsgewinnungsakte verstanden. Der Zweck der kalkulatorische Buchhaltung ist die Gewinnung und Bereitstellung sowie in der Auswertung von Informationen für die Dokumentation, die Planung und die Kontrolle zu sehen. In diesem Sinne hat die kalkulatorische Buchhaltung betriebsintern und betriebsextern adressaten spezifische Informationen bereitzustellen, indem sie Daten beschafft, speichert und dokumentations-, planungs- und kontrollbezogen aufreitet und auswertet. Systemelemente der Kosten- und
Leistungsrechung (KB) Kostenartenrechnung Kostenrechung als EntscheidungsrechnungVariable und fixe Kosten Neuere Ansätze zur Analyse und Verrechung von Gemeinkosten Gemeinkostensenkungs- bzw. –umschichtungsprogramme Lösungswege für eine
„verursachungsgerechte“ Erfassung und Verrechnung von (fixen) Gemeinkosten. |
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